Verhalten bei Unterrichtsausfall und winterlichen Straßenverhältnissen

Ungünstige Witterungsbedingungen, insbesondere winterliche Straßenverhältnisse und Sturm­tiefs, können es im Einzelfall kurzfristig notwendig machen, zum Schutz der Schülerinnen und Schüler den Schulunterricht ausfallen zu lassen.

Die Entscheidung über einen witterungsbedingten Unterrichtsausfall muss meist kurz­fristig getroffen werden.

Zuständig für diese Entscheidung ist eine lokale Koordinierungsgruppe, bestehend aus:

-     Leiter der Abteilung 1 A (u. a. Brand- und Katastrophenschutz) beim Landratsamt Straubing-Bogen

-     Fachlicher Leiter der Staatlichen Schulämter in der Stadt Straubing und im Landkreis Straubing-Bogen

-     Regierungsrätin und Leiterin der Abteilung 2 beim Landratsamt Straubing - Bogen

Diese Gruppe entscheidet im Ernstfall gegen 4:30 Uhr am Morgen auf der Basis der Be­richte des Straßendienstes des Landratsamtes Straubing-Bogen über einen Unterrichtsausfall in der Stadt Straubing und im Landkreis Straubing-Bogen. Die Entscheidung ist für die staatlichen Schulen aller Schularten gültig.

Falls Unterricht ausfällt, wird dies per Internet an alle angeschlossenen Radiosender über­mittelt, so dass Sie als Eltern ab spätestens 6:00 Uhr per Radiodurchsagen informiert wer­den. Parallel dazu werden durch Sammel-sms und Sammel-mail alle Schul­lei­tun­gen, Hausmeister, Busunternehmen, bzw. Busfahrer unterrichtet.

Die letzte Entscheidung, ob vor Ort Straßen befahrbar sind oder nicht, trifft immer der Bus­­unternehmer/Busfahrer. Das heißt, wenn Unterrichtsausfall nicht generell ange­ord­net ist, einzelne Busse aber ihre Wartestellen nicht anfahren können, sind die Kinder auf­ge­­­fordert nach einer Wartezeit von max. 30 Minuten nach Hause zu gehen.

Lehrkräfte treten ihren Dienst an. Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr recht­zeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist pädagogische Betreuung gewährleistet.